Die Tischler-Rente Ost gegen den Fachkräftemangel nutzen!

Die geburtenstarken Jahrgänge rücken dem Ruhestand immer näher. Für die Betriebe wird daher die Deckung des Fachkräftebedarfs zunehmend schwieriger.

Die Beschäftigten leiden unter den zahlreichen Renteneinschnitten, die diese absehbare demographische Entwicklung im System der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute mit sich gebracht hat. 

Vor diesen Hintergründen haben die Tarifvertragsparteien des Tischlerhandwerks Ost bereits im Jahre 2002 den Tarifvertrag zur Altersversorgung und Entgeltumwandlung für das Holz- und Kunststoff verarbeitende Handwerk in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen geschlossen. Hier für Sie die wesentlichen Eckpunkte des Tarifvertrages:

  • Seit dem 01.01.2019 beträgt der Altersvorsorgegrundbetrag für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer 312 EUR im Jahr. Auszubildende erhalten 156 EUR im Jahr.
  • Zahlen die Mitarbeiter über den Altersvorsorgegrundbetrag hinaus zusätzliche Beiträge in ihre Betriebsrente ein, bezuschusst der Arbeitgeber diese Eigeninitiative mit 20 %.
  • Über die örtlichen Versorgungswerke des Handwerks erhalten Betriebe und ihre Mitarbeiter u.a. zur Tischler-Rente Ost besondere Vergünstigungen.

Informieren Sie sich über die interessanten Möglichkeiten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken! Als langjähriger verbundener Partner des sächsischen Tischlerhandwerks informieren Sie

Weitere Informationen finden Sie auch im beigefügten Flyer (siehe unten).